Tipps und Tricks bei der Urlaubsplanung

Schon bei der Auswahl des Urlaubsdomizils kann man so einiges falsch machen. Nur wer die Stolperfallen der Urlaubsplanung kennt, kann sie umschiffen. Deshalb haben wir an dieser Stelle einige Tipps und Tricks zusammengetragen.

Was bei der Buchung wichtig ist

© Rayes/Photodisc/Thinkstock

Wenn man die Magazine und Urlaubsportale im Internet durchstöbert, sollte man auf jeden Fall die Kundenbewertungen ganz genau studieren. Auch die in den Anzeigen verwendeten Begriffe wie „Meerblick“, „Naturbelassener Sandstrand“ oder „Zimmer in landestypischer Bauweise“ müssen stets kritisch hinterfragt werden. Damit nichts schief läuft, erledigt man am besten auch die Flughafenabwicklung über das Internet. So kann man beispielsweise Airport Parkplätze ganz bequem im Netz reservieren und mit dem Online-Check-in eine Menge Zeit sparen. Dasselbe gilt natürlich auch für den Mietwagen, Reservierungen in Hotels oder Tickets für bekannte Sehenswürdigkeiten. Schwierig wird es natürlich, wenn man dem Hochglanzprospekt auf den Leim gegangen ist und nun in einer recht schäbigen Absteige seine kostbaren Urlaubstage verbringen muss. Doch was kann der Urlauber noch tun, wenn er durch blumige Formulierungen und Fotomontagen in ein solches Hotel gelockt wurde? Welche Rechte kann man dann geltend machen?

Wie Sie Mängel Ihres Domizils anmerken können

Jüngst entschied das Landgericht Frankfurt am Main, dass ein als „geräumiges Familienzimmer für drei bis vier Personen“ angepriesenes Hotel- oder Pensionszimmer größer als 16 Quadratmeter sein sollte, weil ansonsten eine Täuschung seitens des Anbieters vorliegt und ein sogenannter Reisemangeln angemeldet werden kann. Wann die – wie auch immer gearteten – Mängel anzumelden sind, hängt in erster Linie davon ab, wie irreführend die Reisebeschreibung ist. Die Gerichte in Deutschland unterscheiden hier zwischen erheblichen und unerheblichen Abweichungen der Realität von der Darstellung in den Prospekten und auf den Internetportalen. So muss beispielsweise zwischen den Beschreibungen „Strandhotel“ und „Hotel in Strandnähe“ differenziert werden!

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